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  6. Waldbauliche Beratung
  • Standortgerechte Wiederbewaldung und Neubewaldung

Waldbauliche Beratung

Allgemein:

Im Rahmen der Forstaufsicht und im Zusammenhang von Anfragen von Waldbesitzern bzw. bei Anträgen um waldbauliche Förderung erfolgt durch das Referat für Waldbau und Raumplanung bzw. durch den Forstdienst der Bezirksforstinspektionen der Bezirkshauptmannschaften eine waldbauliche Beratung von Waldeigentümern bzw. sonstigen Interessierten in Fragen der richtigen und zeitgemäßen Bewirtschaftung der Wälder, wobei insbesondere die Erhaltung der Standortsgüte und die Sicherung der überwirtschaftlichen Funktionen der Wälder besonders beachtet wird.

Die waldbauliche Beratung umfasst vor allem folgende Schwerpunktthemen:

  • Neu- Wiederaufforstung mit Baumarten, die für die Erhaltung und Verbesserung der Funktionen des Waldes (Nutz-Schutz-Wohlfahrts- und Erholungsfunktion) erforderlich sind.

  • Pflegemaßnahmen in der Jugendphase von der Mischwuchsregelung bis zur Durchforstung.

  • Einleitung bzw. Förderung von Naturverjüngungen durch gezielte kleinflächige Nutzungsformen

  • Für eine erfolgversprechende Umsetzung der Maßnahmen ist die Beurteilung der Wildschadenssituation von wesentlicher Bedeutung und daher unter anderem ein Schwerpunktthema in der waldbaulichen Beratung.

Standortgerechte
Wiederbewaldung und
Neubewaldung
Maßnahme zur Erhaltung
und Verbesserung des
Schutzwaldes
 Natürliche Waldgesellschaften Naturnahe
Waldbewirtschaftung
 
2 Ergebnisse
1
  • 20.03.2002

    Standortgerechte Wiederbewaldung und Neubewaldung

    Nach Durchführung einer Schlägerung von hiebsreifen Holz (mindestens 60 Jahre) ist nach einer Frist von 5 Jahren eine Wiederbewaldung mit standortstauglichen Baumarten durchzuführen. Unter forstlichen Standort versteht man alle wichtigen Umwelteinwirkungen (Lage, Klima, Boden etc.), die auf das Wachstum der Waldbäume einwirken.  
  • 20.03.2002

    Waldbauliche Beratung

    Im Rahmen der Forstaufsicht und im Zusammenhang von Anfragen von Waldbesitzern bzw. bei Anträgen um waldbauliche Förderung erfolgt durch das Referat für Waldbau und Raumplanung bzw. durch den Forstdienst der Bezirksforstinspektionen der Bezirkshauptmannschaften eine waldbauliche Beratung von Waldeigentümern bzw.  
2 Ergebnisse
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