Ländliche Entwicklung 2023 - 2027
Ländliche Entwicklung 2023 - 2027: Naturschutz - Projektförderung
Umsetzung von EU - Land - finanzierten Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP - Strategieplans Österreich 2023 - 2027.
Der nationale GAP-Strategieplan ist für die Förderperiode 2023 bis 2027 das Förderinstrument für den ländlichen Raum und die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zweite Säule der GAP, ist das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für naturschutzrelevante Förderung im ländlichen Raum. Durch den GAP-Strategieplan werden Natur-, Umwelt- und Klimaziele stärker in die ELER-Förderung integriert.
Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplanes leisten u.a. einen wichtigen Beitrag für Renaturierungsmaßnahmen von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung im Bereich des Naturschutzes. Die drei nachfolgenden Interventionen sind die zentralen Förderinstrumente für die Planung und Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen und leisten einen wichtigen Beitrag zu Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+ und tragen zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung bei:
- Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15)
- Zusammenarbeit (77-02)
- Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) - Naturschutz (78-03)
Der gesamte Prozess der Förderabwicklung erfolgt daher sowohl für förderwerbende Personen als auch für die Bewilligenden ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP).
Eine Online-Antragstellung ist über das Informationsportal für Sektor- und Projektmaßnahmen der AMA
Home möglich. Förderwerbende Personen können entsprechend den auf dieser Seite angeführten Aufrufen der Abteilung 13 Förderanträge einreichen.
Bewilligende Stelle für Naturschutz - Projektförderungen, die aus Fördermitteln der EU und des Landes Steiermark finanziert werden, ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung.
Ihre Ansprechperson in der Abteilung 13
Maga Dietlind Proske-Zebinger
Stempfergasse 7
8010 Graz
Telefon: 0316 - 877-5597
Mail: naturschutz@stmk.gv.at
Mail: dietlind.proske-zebinger@stmk.gv.at
Sonderrichtlinie Land Steiermark
