Fachbereich Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Drei- bzw. vierjährige Fachschulen der Land- und Forstwirtschaft
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Land- und Forstwirtschaft
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Land- und Forsttechnik
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Obstwirtschaft
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Weinbau und Kellerwirtschaft
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landwirtschaftliche und gärtnerische Handelsschule
Aufnahme: Nach der 8. Schulstufe
Dauer:
Grundausbildung in zwei Vollschuljahren
und Betriebsleiterausbildung bestehend aus Praxiszeit und Betriebsleiterlehrgang
oder
3 Vollschuljahre LFS Grottenhof-Hardt/landwirtschaftliche und gärtnerische Handelsschule, LFS Hafendorf/Schwerpunkt Land- und Forsttechnik
Berechtigungen:
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Ersatz der Facharbeiterprüfung in den Lehrberufen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Obstbau mit Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft (je nach Fachrichtung)
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Ersatz von Lehrjahren in weiteren land- und forstwirtschaftlichen Berufen
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Verkürzung der Lehrzeit um ein Jahr für alle Lehrberufe
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Einstieg in die 3-jährigen Aufbaulehrgänge der Berufsbildenden Höheren Schulen
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Zugang zur Berufsreifeprüfung
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Einstieg in die Fachhochschule Wieselburg
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Ersatz von zwei Lehrjahren in den Lehrberufen Bürokaufmann/frau, Landmaschinenmechaniker/in und Maschinenbautechniker/in in der LFS Hafendorf
Landwirtschaftliche und gärtnerische Handelsschule Grottenhof-Hardt -
Ersatz der Facharbeiterprüfung im Lehrberuf Gartenbau oder Landwirtschaft je nach Fachrichtung bei Nachweis einer einjährigen, einschlägigen Praxis
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Ersatz von zwei Lehrjahren in den Lehrberufen Bürokaufmann/frau, Einzelhandelskaufmann/frau, Großhandelskaufmann/frau, Industriekaufmann/frau
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Übertrittsmöglichkeit in den Aufbaulehrgan einer Handelsakademie
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Entfall des Prüfungsteils "Unternehmerprüfung" bei Meister- und Befähigungsprüfungen