Berg- und Skiführergesetz

Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz

Hinsichtlich der Umsetzung der Externe 
Verknüpfung EU-Dienstleistungsrichtlinie wurden auch die einheitlichen Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) eingeführt und die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Der Einheitliche Ansprechpartner

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.

Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen sowie den Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungsempfängerinnen Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

 

 Steiermärkisches Berg- und Schiführergesetz  

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