Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten
Allgemeine Informationen
Seit 2015 gibt es die EU-VO 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Früherkennung und konsequentes Handeln ist der beste Schutz gegen invasive gebietsfremde Arten. Daher verpflichtet die EU-Verordnung die Mitgliedstaaten ein System zur Überwachung dieser Arten zu errichten. Die Möglichkeit zur Meldung invasiver gebietsfremder Arten stellt ein Teil dieses Überwachungssystems dar, in dem Bürgerinnen und Bürger das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten an die Behörde melden können.