Anzeige der Staatsbürgerschaft durch vom NS-Regime verfolgte Personen sowie deren Nachkommen gemäß § 58c StbG

Der neue § 58c des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ermöglicht Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erhalten.

 

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