Begutachtungsverfahren

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der ein 3. Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird

Stelle
GZ
Frist (Ende)
A13
ABT13-1654/2022-4
27.01.2023

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).