Kundmachung von Rechtsvorschriften

Die Kundmachung hat zwei Aufgaben:

Zum einen ist sie unerlässliche Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift; Gesetze und Verordnungen existieren rechtlich gesehen noch nicht, wenn sie beschlossen, sondern erst dann, wenn sie kundgemacht sind.

Zum an­deren soll die Kundma­chung diejenigen über den Inhalt der Rechtsvorschrift informieren, die von ihr betroffen sind. Sie dient damit dem rechtsstaatlichen Gedanken. Das  Steiermärkische Kundmachungsgesetz regelt, wo Rechtsvorschriften des Landes kundzu­machen sind: grundsätzlich im  Landesgesetzblatt oder im  Bezirks-Verordnungsblatt

Für Kundmachungen der  Stadt Graz und der Gemeinden gibt es eigene Regeln.

In der  Grazer Zeitung werden sonstige Verlautbarungen, Erlässe, Mitteilungen und entgeltliche Einschaltungen veröffentlicht, aber seit 2023 keine Rechtsvorschriften mehr.