Begutachtungsverfahren

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi für die Steiermark ausgenommen des Gebietes der Landeshauptstadt Graz und des Gebietes des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden geändert wird

Stelle
GZ
Frist (Ende)
A12
ABT12-46621/2014-95
16.01.2023

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).