Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der Weinbaurieden festgelegt werden (Stmk. Weinbaurieden-Verordnung)StelleGZFrist (Ende)A10ABT10-254922/2021-45913.01.2023TexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenAnlagenBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).