Begutachtungsverfahren

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … mit der die BrauchtumsfeuerVO geändert wird

Stelle
GZ
Frist (Ende)
A13
ABT13-2139/2021-14
09.02.2023

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).