Begutachtungsverfahren
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung des Unteren Murtals zum UNESCO Biosphärenpark Nr. 1
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).