Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung des Oberlaufes des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlaufes des Enzenbaches (AT2252000) zum Europaschutzgebiet Nr. 57
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).