PROJEKTFÖRDERUNG Bereich Bildungs- und Berufsorientierung
Einleitung
Bildungs- und Berufsorientierung (kurz: BBO) ist ein lebenslanger Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen Interessen, Wünschen, Wissen und Können des Individuums auf der einen und Möglichkeiten, Bedarf und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt auf der anderen Seite. Dieser Prozess beginnt bereits im frühen Kindesalter und begleitet junge Menschen über die Schulzeit hinaus bis ins hohe Erwachsenenalter.
Bildungs- und Berufsorientierung als gemeinschaftliche Aufgabe!
In der Steiermark wird es als gemeinschaftliche Aufgabe gesehen, dass Bildungs- und Berufsorientierung als lebensbegleitender, qualitätsgesicherter Prozess strukturell so verankert ist, dass alle Menschen Bildungs-, Ausbildungs- und berufliche Entscheidungen auf Basis ihrer Potenziale und mit Bedacht auf die jeweiligen Rahmenbedingungen gezielt treffen und ihre Talente und Fertigkeiten systematisch und gezielt (weiter)entwickeln und damit sowohl die eigene Existenz als auch den Standort und Lebensraum Steiermark nachhaltig sichern können.
Die Steiermark nimmt damit eine beispielgebende Vorreiterinnenrolle in Fragen der Abstimmung aller relevanten Akteurinnen und Akteuren und der Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf in allen Lebensphasen ein.
Die „Steirische Strategie für Bildungs- und Berufsorientierung" bildet den Rahmen für sämtliche Entwicklungsprozesse im Bereich der Bildungs- und Berufsorientierung in der Steiermark und ist leitend und bindend für die gesamte Steiermark!
- physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
- juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen,
die geeignet sind, den Zielen der Richtlinie der Steirische Strategie für Bildungs- und Berufsorientierung zuzuarbeiten.
Projekte, die den Schwerpunkten bzw. den Zielsetzungen der Fachabteilung Gesellschaft und der Steirischen Strategie für Bildungs- und Berufsorientierung zuarbeiten. Ebenso Projektvorhaben, die inhaltlich den Themenfeldern der Steirischen BBO-Strategie entsprechen.
Ausgeschlossen sind Projekte, wenn diese den Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen nicht erfüllen, Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Referates Familien, Erwachsenenbildung und Frauen.
