Förderungsunterlagen der Fachabteilung Gesellschaft
Antragsformulare sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die Antragstellung kann grundsätzlich jederzeit erfolgen bzw. muss sie (zumindest einen Tag) vor Projektbeginn erfolgen. Ansuchen, die während oder nach Ablauf der Maßnahme gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Vergabetermine für Projekte Jugend / Frau & Gleichstellung / Familie / LLL / BBO / Ältere Generationen:
1. Vergaberunde findet im 1. Quartal 2026 statt - Einreichungen sind bis 15. Dezember 2025 möglich.
2. Vergaberunde findet im 2. Quartal 2026 statt - Einreichungen sind bis 15. März 2026 möglich.
3. Vergaberunde findet im 3. Quartal 2026 statt - Einreichungen sind bis 15. Juli 2026 möglich. - Öffentliche Bibliotheken:
Förderungsansuchen sind bis spätestens 31. März des laufenden Jahres einzureichen. - Gemeindeförderung für Sommerferienbetreuungsprogramme für Kinder und Jugendliche:
Förderungsansuchen sind bis spätestens 30. Mai des laufenden Jahres einzureichen. - Objektförderung zu Kinder-Ferien-Aktivwochen:
1. Halbjahr (Semester-, Oster-, und Pfingstferien) Einreichung bis spätestens 30. November des Vorjahres.
2. Halbjahr (Sommer- und Herbstferien) Einreichung bis spätestens 30. März des laufenden Jahres. - Verbandliche Jugendarbeit:
Förderungsansuchen für die Jahrestätigkeit sind bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres einzureichen. - Offene Jugendarbeit:
Förderungsansuchen für die Jahrestätigkeit sind bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.
Förderansuchen und Abrechnung für die Bereiche Familie, Frauen & Gleichstellung, Lebenslanges Lernen, Jugend und Generationen
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht und eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur mehr in elektronischer Form zu übermitteln.
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Formular Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht, eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht und das Belegsverzeichnis (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur mehr in elektronischer Form zu übermitteln. Die Originalbelege sind dem Förderungsmanagement vorzulegen.
Bei Förderungen ab € 2.501,00 ist aufgrund der Einführung des Elektronischen Aktes (ELAK) bei der Übermittlung der Abrechnung unbedingt das Belegsverzeichnis beizulegen, da ansonsten die Originalbelege vernichtet werden!
Merkblatt über die Erstellung von Verwendungsnachweisen
Formular Belegsverzeichnisse Sachkosten und Personalkosten
Formular Reisekostenabrechnung
Vorlage Tätigkeitsbericht zum Förderformular in Excel
Formular Einnahmen-Ausgaben-Übersicht
Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden.
Das aktuelle Logo des Ressorts Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung finden Sie hier: (Erläuterungen fehlen noch wann was zu verwenden ist ....)
→Logo Jugend
→ Logo Jugend, Frauen, Familie und Gleichstellung
→ Logo Ressort Gesellschaft (für Lebenslanges Lernen, Frauen & Gleichstellung)
Unterlagen für Anbietende von ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Informationsblatt
Richtlinie
Ansuchen
Vorlage Tätigkeitsbericht Objektförderung
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist verpflichtend der Tätigkeitsbericht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur in elektronischer Form zu übermitteln.
Ansuchen für Sommerferienbetreuungsprogramme
Informationsblatt Gemeindeferien aktiv
Richtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark an Gemeinden mit Sommerferienbetreuungsprogrammen für Kinder und Jugendliche
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht und eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (mit Stempel und Unterschrift des Zeichnungsberechtigten) nur in elektronischer Form zu übermitteln:
Förderansuchen
Dem Förderungsansuchen ist VERPFLICHTEND ein Gewaltschutzkonzept beizufügen!
Einreichfrist 31.10.
- Ansuchen gemäß Art. 15a B-VG „Level Up 2024 - 2028"
- Tätigkeitsbericht gemäß Art. 15a B-VG „Level Up 2024 - 2028"
- Ansuchen für öffentliche Bibliotheken
- Tätigkeitsbericht für Öffentliche Bibliotheken
- Formular Belegsverzeichnis Sachkosten für Öffentliche Bibliotheken
Als Nachweis über die Verwendung der Förderung sind verpflichtend der Tätigkeitsbericht und das Belegsverzeichnis-Sachkosten für Öffentliche Bibliotheken (mit Stempel und Unterschrift des Trägers) nur mehr in elektronischer Form zu übermitteln.
Zusätzlich sind bei einer Förderung ab € 2.501,00 Originalbelege und Zahlungsnachweise zu übermitteln und unbedingt das Belegsverzeichnis beizulegen!
Einreichfrist
31.3. des laufenden Jahres
