29.10.2016
Eintreffen einer Leiche am Bestimmungsort
Wenn sie eine Leiche überführen, haben sie die Friedhofsverwaltung bzw. Feuerbestattungsanstalt, wohin die Leiche überführt wird, rechtzeitig vom Eintreffen der Leiche zu verständigen. Unmittelbar nach der Ankunft am Bestimmungort muss die Leiche und der dazugehörige Totenbeschauschein einer Beauftragten/einem Beauftragten der Friedhofsverwaltung bzw.