Förderung jugendrelevanter Projekte und Jugendschutz
Gefördert werden Rechtsträger wie Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, dazu zählt auch die Information, Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung, inhaltliche Stellungnahmen zu Förderanträgen sowie Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung einschließlich Mahnwesen.