29.10.2016
Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung
Die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer hat der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung berührt werden.