Wirtschaftstreuhandberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung
Bürgerinnen/Bürger aus EU -/ EWR -Staaten oder der Schweiz sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen, die den Berechtigungsumfängen der Wirtschaftstreuhandberufe gemäß den §§ 2 und 3 WTBG zuzuordnen sind, zu erbringen. Hinweis