02.11.2011
| Ort: Weiz
Fachkraft für kommunale Problemstoff-Sammelstellen und Altstoffsammelzentren
Laut Österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz muss jede Gemeinde eine Problemstoffsammlung anbieten, die von „fachkundigen Personen" durchzuführen ist. Diese „fachkundige Person" ist von der Gemeinde dem Landeshauptmann namhaft zu machen und muss neben der Verlässlichkeit folgende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen: