02.03.2011
Ab 1. Mai 2011 gilt erweiterte Arbeitnehmerfreizügigkeit
Wien - Ab 1. Mai 2011 dürfen auch Bürger aus Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Litauen unbeschränkt in Österreich und Deutschland arbeiten. Diese Länder im Nordosten und Osten der EU sind seit 2004 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.