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Hygiene

Grundsätzliche Hygieneempfehlung während der COVID-19 Pandemie

 Hygieneleitfaden

 Verhalten im Anlassfall

Informationen zur Lebensmittelaufsicht

Bei Fragen zur Lebensmittelaufsicht oder der Hygieneschulung wenden Sie sich bitte an das  Referat Lebensmittelaufsicht

Hygieneschulung

ErhalterInnen haben dafür sorge zu tragen, dass MitarbeiterInnen - entsprechend ihrer Tätigkeit - regelmäßig geschult werden. Jeder/e MitarbeiterIn, der/die Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausführt (z.B. pädagogisches Kochen) oder bei diversen festlichen Aktivitäten in der Einrichtung mitgestaltet, muss ein ausreichendes Hygieneverständnis besitzen.

In der Lebensmittelhygieneverordnung ist geregelt, dass Personal „jederzeit entsprechend geschult" sein muss. In der Regel ist eine (externe) Schulung alle 2 Jahre empfehlenswert. Die geschulte Person kann dann die Kolleginnen und Kollegen anhand der erhaltenen Schulungsunterlagen unterweisen.

Die Hygieneunterweisungen sind einmal jährlich bzw. bei Neueintritt eines neuen Mitarbeiters/einer neuen Mitarbeiterin durchzuführen. Zuudem ist auch jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin die  „Leitlinie zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln" jährlich gegen Unterschriftsleistung zur Kenntnis zu bringen.            

Schulungen können von ErhalterInnen bei der  Lebensmittelaufsicht beantragt werden.

Legionellenprophylaxe in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

 Informationsblatt zu Legionellen_UniWien

 

Kontakt

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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