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Neuartige Lebensmittel (Novel Food)

Neuartige Lebensmittel sind alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 unabhängig von den Zeitpunkten der Beitritte von Mitgliedstaaten zur Union nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und in mindestens einer der definierten Kategorien des Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2283 neuartige Lebensmittel fällt. 

Neuartige Lebensmittel müssen einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterworfen werden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden können und dürfen keine Gefahr für die Verbraucher*innen darstellen und nicht irreführend sein. Die Lebensmittelunternehmer*innen sind verantwortlich zu überprüfen, ob es sich bei dem Lebensmittel, welches in Verkehr gebracht werden soll, um ein Novel Food handelt. 

Zur Abklärung des Novel Food-Status wird empfohlen den Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission zu konsultieren. Anträge für das Inverkehrbringen von neuartigen Lebensmitteln sind zentral bei der Europäischen Kommission, über das sogenannte "E-Submission Food Chain System", einzubringen. 

Die Aufgabe des Referates ist es, Maßnahmen - bis hin zur Untersagung des Inverkehrbringens nicht zugelassener Novel Food  - zu setzen.

Ansprechperson:

Mag.a Reßmann Melanie
Tel.: +43 (316) 877-2258
E-Mail: melanie.ressmann@stmk.gv.at

 

Links

  • Bundesministerium für Gesundheit
  • Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
  • Europäische Union - Lebensmittelsicherheit

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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