Referat Sanitäts-, Lebensmittel- u Veterinärrecht

Leitung
Mag.a Sara Tunner

Kontaktdaten
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel:  +43 (316) 877-3894
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: sanitaetsrecht@stmk.gv.at

Aufgaben des Referates

  • Unter dem Leitgedanken „Kranke heilen - Gesunde schützen" umfasst der Begriff Sanitätsrecht eine Vielzahl an Gesetzen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit dienen. Vom Epidemiegesetz, COVID-19-Maßnahmengesetz, Gesundheitstelematikgesetz, Tuberkulosegesetz, Aidsgesetz oder Suchtmittelgesetz über das Leichenbestattungsgesetz bis hin zum Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Ärztegesetz und Bäderhygienegesetz werden Rechtsberatungen angeboten, Verfahren durchgeführt,  Bewilligungen erteilt sowie der einheitliche Vollzug der Bezirksverwaltungsbehörden vorgegeben.

  • Das Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie und regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmitteln, es umfasst Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel sowohl auf europäischer als auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene. In den Zuständigkeitsbereich des Referates fällt die rechtliche Beratung der Unternehmer*innen, der Kontrollstellen und der Aufsichtsorgane sowie die Umsetzung und Vollziehung des Lebensmittelrechts als Querschnittsmaterie. Regelungen zum Herkunfts- und Spezialitätenschutz, zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zum Schutz beim Gebrauch von Kosmetika und Spielzeug sowie Nahrungsergänzungsmittel fallen ebenso in diesen Bereich wie der Markenschutz bei Spezifikationen (Kernöl, Steirischer Kren, etc.) und der sorgsame Umgang mit biologischen Lebensmitteln und Trinkwasser.

  • Für die Gesetzgebung und Vollziehung der erlassenen Gesetze im Gesundheitswesen sind je nach Themenbereich sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. Im Bereich Legistik werden für die Bereiche "Gesundheit, Pflege und Wissenschaft" Gesetze oder Gesetzesnovellen angeregt, Verordnungen und Richtlinien verfasst und novelliert sowie Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Rechtsmaterien der Europäischen Union abgegeben. Zudem werden Musterbescheide und Erlässe für die Abteilung oder die Bezirksverwaltungsbehörden ausgearbeitet. 

  • Das Referat steht im Bereich Veterinärrecht für die Klärung rechtlicher Fragen, Erstellung von Verordnungen und Erlässen genauso zur Verfügung wie für die Erarbeitung von (Muster-) bescheiden oder Verfahrensprozessen. Mit der Einführung des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes/Animal Health Law = AHL, welcher seit  21. April 2021 in Kraft steht, wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit geschaffen, durch welchen die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere geregelt wird.