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Betreutes Wohnen

Bild als Symbol für Betreutes Wohnen
© istock

Die vom Land Steiermark geförderte Versorgungsform „Betreutes Wohnen" ermöglicht älteren Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in einer barrierefreien Wohnung.

Diese Wohnform verbindet altersgerechtes Wohnen mit einer fixen Betreuungsleistung (Grundleistung). Durch begleitende Unterstützung, soziale Kontakte und die gezielte Förderung der Selbstständigkeit wird die Lebensqualität im Alter erhöht. Ziel ist es, den Verbleib in der eigenen Wohnung möglichst lange zu ermöglichen und einen späteren Umzug in ein Pflegewohnheim hinauszuzögern.

„Betreutes Wohnen" erfolgt im Rahmen eines Mietverhältnisses und richtet sich an ältere Menschen, die ihren Alltag grundsätzlich selbst bewältigen können, aber bei Bedarf Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Vertragspartner des Landes Steiermark sind die Gemeinden.

Voraussetzungen

Bild als Symbol für die Voraussetzungen
© istock

Mindestalter 60 Jahre

Kosten

Bild als Symbol für die Kosten
© istock

Sofern mit dem Dienstleistungsanbieter ein Betreuungsvertrag besteht, werden, sozial gestafflet, bis zu 100 % der Betreuungskosten vom Land Steiermark und den Gemeinden übernommen.

Beratung, Vermittlung und Anmeldung

Bild als Symbol für Beratung, Vermittlung und Anmeldung
© istock

Bitte wenden Sie sich direkt an die für die jeweilige Einrichtung zuständige Gemeinde.

Einrichtungen

Inanspruchnahme und Kosten

Häufig gestellte Fragen

Dokumente (Formulare, Rechtsgrundlagen, Merkblätter etc.)

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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