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STRUKTURFÖRDERUNG Frauen & Gleichstellung

Für das Themengebiet Frauen gilt als Wirkungsziel:

In der Steiermark lebende Mädchen und Frauen finden in ihrer Region ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot vor. 

Damit soll erreicht werden, dass Frauen in allen Lebensphasen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigten Zugang zu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben.

Zielsetzung im Themengebiet Gleichstellung:

Alle Menschen finden unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrem Aussehen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Gesundheitszustand gleiche Chancen vor. Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sind als Querschnittsthemen zu betrachten, um Benachteiligungen und Diskriminierung in der Gesellschaft aufzuheben.

Förderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft zu unterstützen und die einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen gemäß der  Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen ( Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der  Steirischen Gleichstellungsstrategie samt  Aktionsplan i.d.g.F. leisten.

Das Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen fungiert als Koordinations- und Förderstelle des  Netzwerks der Steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die Mädchen und/oder Frauen unter anderem durch Maßnahmen der juristischen und psychosozialen Beratung, Information und Prävention bei der Lösung individueller Probleme unterstützt.

Weitere Informationen

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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