Förderungen
In den einzelnen Rubriken sind die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien für jene Förderungsbereiche angeführt, die durch das Referat Sport gefördert werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung durch das Land Steiermark besteht. Die Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt ausschließlich nach einer eingehenden und umfassenden Prüfung der jeweiligen Anträge sowie der Erfüllung sämtlicher Fördervoraussetzungen.
Nähere Informationen sowie detaillierte Regelungen sind der einschlägigen Richtlinie zu entnehmen:
