Lärmschutz
Lärmschutzwand im Selbstbau (LSB) - mittels Antrag an die Abteilung 16
Vorraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Errichtung von geförderten Lärmschutzmaßnahmen sind:
- Das betreffende Wohnobjekt muss an einer Landesstraße (B oder L) liegen oder von einer solchen beschallt werden.
- Der betroffene Anrainer muss seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen, bzw. seit 10 Jahren Eigentümer sein. Im Falle einer Erbschaft erlischt diese 10-Jahresfrist.
- Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten werden.
(Lärmcheck) ->
https://app.verkehr.steiermark.at/ls/
Planung
Im Rahmen einer Erhebung der Ist-Lärmsituation (generelle Lärmuntersuchung) wird die Möglichkeit auf die Ausführung einer Lärmschutzmaßnahme geprüft und im Bedarfsfall eine detaillierte Planung (Detaillärmschutzuntersuchung) der zu setzenden Maßnahmen durchgeführt.
Die Lärmschutzmaßnahme wird so dimensioniert, dass eine möglichst große Anzahl von Gebäuden (Fensteröffnungen) und genutzten Freiräumen vom Verkehrslärm geschützt werden.
Die Kosten für diese Planungen werden vom Land Steiermark getragen.
Förderung
Die Fördersumme wurde mit 50% der Errichtungskosten festgelegt, jedoch mit max.€ 7.500,00 für Lärmschutzwände und € 2.500,00 für Lärmschutz-Tore gedeckelt.
Kosten
Die Errichtungskosten für eine Lärmschutzwand im Selbstbau betragen ca. € 200,- bis € 300,-/m² und sind abhängig von den Materialien (verifizierte Lärmschutz-Materialien) und der aktuellen Marktlage.
Formular
Förderantrag Lärmschutzwand im Selbstbau
Zuständigkeit für Lärmschutzwand in Selbstbauweise:
| Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau |
| Stempfergasse 7 |
| 8010 Graz |
| Herr Jörg Magnes |
| Telefon: | + 43 (316) 877 - 4935 |
| Mobil: | + 43 (676) 8666 - 4935 |
| E-Mail: | joerg.magnes@stmk.gv.at |
| E-Mail-Dst: | abteilung16@stmk.gv.at |
Lärmschutz Fenster (LSF) - mittels Antrag an die Abteilung 16
Einbau von Lärmschutz-Fenstern
Das einzubauende Lärmschutzfenster muss ein Schalldämmmaß von mindestens 38 dB aufweisen und durch eine Fachfirma ein-gebaut werden.
Zusätzlich wird der Einbau eines Schalldämmlüfters in Schlafräumen gefördert. Dieser Lüfter ermöglicht den Frischluftaustausch bei geschlossenem Fenster.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Errichtung von geförderten Lärmschutzmaßnahmen sind:
Das betroffene Wohnobjekt muss an einer Landesstraße (B, L) liegen oder von einer solchen beschallt werden.
Der betroffene Anrainer muss seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen, bzw. seit 10 Jahren Eigentümer sein. Im Falle einer Erbschaft erlischt diese 10-Jahresfrist.
Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten werden.
Formular
Antrag Förderung Lärmschutzfenster
Zuständigkeit für Lärmschutzfenster:
| Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau |
| Stempfergasse 7 |
| 8010 Graz |
| Frau Petra Jöbstl |
| Telefon: | + 43 (316) 877 - 2393 |
| E-Mail: | petra.joebstl@stmk.gv.at |
| E-Mail-Dst: | abteilung16@stmk.gv.at |
