Förderung öffentliche Bibliotheken

Information

Für den in der Förderrichtlinie unter § 9 besondere Förderungskriterien definierten Punkt

5.3. Teilnahme an mindestens einer steiermarkweiten oder regionalen Initiative zur Sprach- und Leseförderung des Landes Steiermark,

kann zum einmaligen Erhalt von 3 Punkten (€ 150,--) für 2023 entweder eine Veranstaltung im Rahmen der „Lies was Wochen" oder eine Veranstaltung für Familien mit Kindern zwischen 6 und 18 Monaten im Rahmen des Projektes  „Buchstart Steiermark" berücksichtigt werden. Eine Information zur Veranstaltung (Titel, Datum und Anzahl der BesucherInnen/TeilnehmerInnen) sowie der Rechnungsnachweis sind der Förderabrechnung bzw. dem Tätigkeitsbericht beizulegen.

Weitere Informationen

Einen Überblick aller Förderunterlagen, Abrechnungsvorlagen, Logo usw. finden Sie auf der Homepage des Bereiches  Förderungsmanagement.  

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