Antikorruptionsprogramm

Korruption – Was ist das?

Nach der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.

Korruption ist keinesfalls nur ein Problem der öffentliche Verwaltung allein, sondern stellt vielmehr ein wirtschaftliches und gesellschaftspolitisches Phänomen dar, welches sich sowohl im materiellen (zB. überteuerte Auftragsvergaben) als auch im immateriellen Bereich (Vertrauensverlust) nachteilig auswirkt. Ist das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung erstmals erschüttert, bedarf es außerordentlicher Anstrengungen diesen Vertrauensverlust wieder wettzumachen.

 

Korruptionsprävention – Warum?

Das Land Steiermark steht für eine Kultur der Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz und muss sich daher auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Bediensteten bei deren Dienstausübung verlassen können. Landesbedienstete sind daher verpflichtet, ihre dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aus Eigenem zu besorgen. Sie haben in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
Umgekehrt hat das Land Steiermark die Verpflichtung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst vor korruptiven Übergriffen zu schützen.

Korruptionspräventionsziele

Die Landesamtsdirektoren verabschiedeten aufgrund eines Berichtes der (ständigen) Länderexpertenkonferenz zur Abstimmung von Antikorruptionsmaßnahmen Länderstandards zur Korruptionsprävention. Insgesamt bilden vorerst sieben Standards eine Leitlinie und Orientierungshilfe für die österreichischen Landesverwaltungen zu den Themen Ausbildung, Geschenkannahmeverbot, Risiko, Statistik, Zuständigkeiten, Verwaltungssponsoring sowie Nebenbeschäftigung und Unvereinbarkeit. Diese werden im Rahmen des Antikorruptionsprogrammes schrittweise umgesetzt.

Welche Ansprechstellen gibt es für Bedienstete?

Erste Ansprechpartnerin/erster Ansprechpartner ist die Dienstellenleiterin/der Dienststellenleiter.

Mit Inkrafttreten der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung am 1. August 2012 ist die Fachabteilung Verfassungsdienst für den Bereich „Antikorruption: Prävention und Koordinierung" zuständig.

Es besteht die Möglichkeit, schriftliche Anfragen auch ohne Einhaltung des Dienstweges an folgende Email-Adresse zu versenden: antikorruption@stmk.gv.at. Telefonische Auskünfte erfolgen unter folgender Telefonnummer: 0316/877 2665.

Kontakt:
Fachabteilung Verfassungsdienst
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: 0316/877 2665
antikorruption@stmk.gv.at
verfassungsdienst@stmk.gv.at

Ansprechpartner:
Dr. Robert Tschuschnig

Welche Meldestellen gibt es für HinweisgeberInnen?