Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
Mag.Dr. Waltraud Bauer-Dorner
Leiterin der FachabteilungTel: +43 (316) 877-4035
Fax: +43 (316) 877-4395
E-Mail: verfassungsdienst@stmk.gv.at
Schriftliche Anträge und Kontaktaufnahme
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Burgring 4
per Telefax: +43 (316) 877-4395
per E-Mail: verfassungsdienst@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Die wichtigsten Aufgaben der Fachabteilung:
- Bundes- und Landesverfassungsrecht
- Legistik
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften
- Datenschutzrecht und Auskunftsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Rechtsdokumentation, Landesgesetzblatt
- Vergaberecht
- Zivilrecht
- Eintreiben von Forderungen des Landes
Hier finden Sie die ausführliche Beschreibung unserer Aufgaben.
Hinweis: Die rechtliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern liegt nicht in der Zuständigkeit der Fachabteilung Verfassungsdienst.
Kontakt Verfassungsdienst | Kontakt Zivilrechtsstelle |
Burgring 4, 8010 Graz | Burgring 4, 8010 Graz |
Telefon: 0316/877-4035 | Telefon: 0316/877-2180 |
Telefax: 0316/877-4395 | Telefax: 0316/877-2659 |
E-Mail: verfassungsdienst@stmk.gv.at | E-Mail: zivilrechtsstelle@stmk.gv.at |