Kundmachung von Rechtsvorschriften
Die Kundmachung hat zwei Aufgaben:
Zum einen ist sie unerlässliche Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift; Gesetze und Verordnungen existieren rechtlich gesehen noch nicht, wenn sie beschlossen, sondern erst dann, wenn sie kundgemacht sind.
Zum anderen soll die Kundmachung diejenigen über den Inhalt der Rechtsvorschrift informieren, die von ihr betroffen sind. Sie dient damit dem rechtsstaatlichen Gedanken. Das
Steiermärkische Kundmachungsgesetz regelt, wo Rechtsvorschriften des Landes kundzumachen sind: grundsätzlich im
Landesgesetzblatt oder im
Bezirks-Verordnungsblatt.
Für Kundmachungen der
Stadt Graz und der Gemeinden gibt es eigene Regeln.
In der
Grazer Zeitung werden sonstige Verlautbarungen, Erlässe, Mitteilungen und entgeltliche Einschaltungen veröffentlicht, aber seit 2023 keine Rechtsvorschriften mehr.
