Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark

Was steht in der Grazer Zeitung?


In der Grazer Zeitung müssen insbesondere kundgemacht werden:

  • Verordnungen des Landeshauptmannes und der Landesregierung, wenn ihre Geltungsdauer mit höchstens 6 Monaten befristet ist oder sie höchstens 6 Monate anzuwenden sind oder deren Kundmachung im Landesgesetzblatt wegen ihres begrenzten räumlichen Wirkungsbereiches oder wegen des beschränkten Kreises von Normadressaten nicht zweckmäßig ist,
  • Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden und anderer Organe des Landes, sofern für sie nicht besondere Kundmachungsvorschriften gelten,
  • sonstige Rechtsvorschriften oder Verlautbarungen, deren Kundmachung in der Grazer Zeitung in Landesgesetzen ange­ordnet ist.

Darüber hinaus finden Sie in der Grazer Zeitung vor allem sonstige behördliche Verlautbarungen sowie Ausschreibungen.

Wann und wie oft erscheint die Grazer Zeitung?

Redaktionsschluss:

  • Online-Ausgabe: Dienstag, 10.00 Uhr, Erscheinungstermin: Dienstag, 15.00 Uhr
  • Print- u. Online-Ausgabe: Mittwoch, 10.00 Uhr, Erscheinungstermin: Freitag, 10.00 Uhr

Vergabebekanntmachungen, die bis Dienstag, 10.00 Uhr, eintreffen, sind am selben Tag ab 15.00 Uhr online.

Die komplette Ausgabe erscheint wie bisher am Freitag und ist ab 10.00 Uhr online.

Veränderungen können sich durch Feiertage ergeben.

Wer betreut die Redaktion der Grazer Zeitung?

Diese Aufgabe nimmt die Abteilung 2 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahr. Bei Fragen kontaktieren Sie:

Frau Ingrid Oswald
Hofgasse 13
8010 Graz
Tel.: (0316) 877-4158
FAX: (0316) 877-2051
E-Mail: abteilung2@stmk.gv.at

Wo bekomme ich die Grazer Zeitung?

Druck und Vertrieb:

Medienfabrik Graz
Dreihackengasse 20
8020 Graz
Tel. +43/316/8095-0
Fax +43/316/8095-48
office@mfg.at