Wo bekomme ich das Landesgesetzblatt?
Ab 1.1.2014 wird das Landesgesetzblatt authentisch elektronisch im Internet kundgemacht. Das heißt, dass ab diesem Datum nur mehr die elektronische amtssignierte Version im Rechtsinformationsgesetz RIS verbindlich ist und nicht das gedruckte Exemplar. Das elektronische Original ist kostenlos und rund um die Uhr unter http://www.ris.bka.gv.at/LgblAuth-Steiermark/ abrufbar.
Bisherige Landesgesetzblatt-Abonnements enden automatisch mit Ende des Jahres 2013.
Die im RIS authentisch kundgemachten Landesgesetzblätter können Sie selbst ausdrucken oder die vierteljährliche Zustellung per Mail an abteilung2@stmk.gv.at abonnieren. Der Abo-Preis beträgt 60 Euro für das Jahr 2014 .
Im RIS finden Sie nicht auch zahlreiche unverbindliche Informationen über das Landesrecht, insbesondere die Landesgesetzblätter von 1850 bis 2013. Auch Gesetze und Verordnungen des Landes, die ein- oder mehrmals geändert wurden, gibt es im RIS in der geltenden, also aktualisierten Fassung. Näheres hier: >>>