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Behindertenhilfen

Teilleistungen

Heilbehandlung
Versorgung mit Hilfsmitteln
Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
Erziehung und Schulbildung
Lebensunterhalt
Wohnen in Pflegeheimen
Mietzinsbeihilfe
Hilfe zum Wohnen
Härtefälle
Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt
Zuschuss für bauliche Maßnahmen
Familienentlastung
Freizeitgestaltung
Persönliches Budget
Ersatz der Reisekosten
Tageseinrichtungen
Wohneinrichtungen

Kurzbeschreibung

Menschen mit Behinderung sollen unterstützt werden, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Offlineformulare

Behindertenhilfe-2022-07.doc

Allgemeine Informationen

Wer in der Steiermark lebt und eine Behinderung hat, dem stehen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz und den dazugehörigen Verordnungen verschiedene Leistungen und Unterstützungen zu. Welche das sind, erfahren Sie im Detail auf den folgenden Seiten.

Menschen mit Behinderung sind Menschen, die aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer physischen Funktion, intellektuellen Fähigkeit, psychischen Gesundheit oder Sinnesfunktionen an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle finden: Wählen Sie bitte je nach Leistung Ihre Wohnsitzgemeinde bzw. die Gemeinde der Arbeitsstätte.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

Weitere Infos

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  • Zuschuss für behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen
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  • Lebensunterhalt
  • Wohnen in Pflegeheimen
  • Mietzinsbeihilfe
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  • Persönliches Budget
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Kontakt

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • +43 (316) 877-0
  • +43 (316) 877-22 94
  • E-Mail
  • 8010 Graz-Burg

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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