STRUKTURFÖRDERUNG im Bereich Frauen & Gleichstellung
Einleitung
Für das Themengebiet Frauen gilt als Wirkungsziel:
In der Steiermark lebende Mädchen und Frauen finden in ihrer Region ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot vor.
Zielsetzung im Themengebiet Gleichstellung:
Alle Menschen finden unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrem Aussehen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Gesundheitszustand gleiche Chancen vor. Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sind als Querschnittsthemen zu betrachten, um Benachteiligungen und Diskriminierung in der Gesellschaft aufzuheben.
Mit der Förderung von steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wird der Betrieb von qualitativ hochwertigen Beratungs- und Serviceeinrichtungen sichergestellt und regionale Einrichtungen für Mädchen und Frauen unterstützt.
Erreichung der Zielsetzung gemäß der
Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan i.d.g.F.
Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes und der Steirischen Gleichstellungsstrategie ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.
Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen und Männern innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert sowie Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen erreicht wird.
Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen
Für eine Förderung kommen insbesondere Mädchen- und Frauenberatungsstellen in Betracht, die Mädchen und/oder Frauen durch Maßnahmen der juristischen und psychosozialen Beratung, Information und Prävention bei der Lösung individueller Probleme unterstützen.
Strukturförderung stärkt gezielt jene Organisationen und Einrichtungen, die sich überregional und nachhaltig für Frauen und Mädchen engagieren. Durch die Absicherung bewährter Beratungsstrukturen mit feministischer Ausrichtung wird ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit und gesellschaftlichen Teilhabe geleistet. Die Förderung unterstützt Qualitätsarbeit, sorgt für Kontinuität und ermöglicht langfristige Entwicklung.
Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan werden nicht erfüllt.
Personalkosten und Sachkosten
Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft sowie zu den frauenpolitischen Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan.
