STRUKTURFÖRDERUNG Bereich Familie
Einleitung
Familien dabei zu unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können und die Schaffung der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen und Bildungsangebote, sodass die unterschiedlichen familiären Lebenskonzepte aufgehen und als gleichwertig anerkannt werden, ist wesentliche Aufgabe der Abteilung6 Bildung und Gesellschaft.
Förderungen dienen dabei der Ermöglichung zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die dazu geeignet sind, die strategischen Zielsetzungen der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft zu unterstützen und die einen Beitrag leisten.
- Familien werden in ihrer Vielfalt unterstützt und sind in der Öffentlichkeit sichtbar.
- Alle Familienformen sind durch familiengerechte und -freundliche Rahmenbedingungen lebbar.
- Eltern (Mütter, Väter und Großeltern bzw. Erziehungsberechtigte Männer und Frauen) sind in ihrer Kompetenz gestärkt.
- Familien in allen Generationenphasen sind eingebunden und sichtbar.
Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen
- Projekte zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz
- Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Elternbildungsprojekte
Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Refarates Familie, Erwachsenenbildung und Frauen; Vorgaben und Förderungsvoraussetzungen werden nicht erfüllt.
