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STRUKTURFÖRDERUNG Bereich Jugend

Einleitung

Alle Förderungen, die Vereinen, Institutionen, Verbänden etc. gewährt werden, um den Bestand und die laufende Tätigkeit zu sichern und zu unterstützen.

Erreichung der Zielsetzungen gemäß der  Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ( Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der  Steirischen Jugendstrategie.

  • Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen gemäß Stmk. Jugendgesetz

Vereine, Institutionen, Verbände oder Arbeitsgemeinschaften (ARGE), deren Kerntätigkeit inhaltlich zur Erfüllung der Zielsetzungen und Schwerpunkte der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft und dem Steiermärkischen Jugendgesetz beitragen.

  • Einrichtungen, die der Verbesserung der jugendrelevanten Strukturen in den Regionen bzw. steiermarkweit dienen

Ausschließungsgründe sind u. a., wenn die Zielgruppe nicht den Tätigkeitsbereich der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft entspricht, die Einreichfristen nicht eingehalten werden, der Antrag einer anderen Förderungskategorie z.B. Projektförderung entspricht, das Vorhaben nicht ausfinanziert ist oder ein Konkursverfahren vorliegt.

Personalkosten und Sachkosten

Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Abteilung 6 Bildung Gesellschaft sowie zu den jugendpolitischen Zielsetzungen der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) und der Steirischen Jugendstrategie.

Weitere Informationen.

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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