29.10.2016
Ankündigungen
Für Ankündigungen außerhalb geschlossener Ortschaften, die nach straßenpolizeilichen Bestimmungen nicht bewilligungspflichtig sind, ist eine Bewilligung erforderlich.
Ankündigungen sind optische oder akustische Einrichtungen, die geeignet sind, die Aufmerksamkeit von Menschen auf sich zu lenken. Dazu gehören Werbungen, Bezeichnungen, Hinweise und nichtamtliche Bekanntmachungen.