29.10.2016
Schischule -Fortbetrieb i.Todesfall/Verlängerung d.Fortbetriebes
Stirbt die Inhaberin bzw. der Inhaber der Schischulbewilligung, dürfen die Hinterbliebenen (Witwe bzw. Witwer, eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner, Verwandte in gerader, auf- und absteigender Linie, Wahlkinder) unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Saisonende den Betrieb fortführen.