Personalverrechner - Befreiung von der Prüfung
Personen, die die Ablegung einzelner Gegenstände des schriftlichen Prüfungsteils einer der Fachprüfung inhaltlich vergleichbaren Prüfung nachweisen können, sind von der Ablegung dieser Gegenstände im Rahmen des schriftlichen Teils der Fachprüfung befreit.