Rechtsgeschäfte zu Wohnbauförderungen
Die Rechtsgeschäfte für kleine und umfassende Wohnhaussanierungen erfolgen nach Ausstellung der Förderungszusicherung (Übertragung an Rechtsnachfolger, Umschuldungen, Prüfung von Mietverträgen, Kürzung/Einstellung der Förderung bei vorzeitiger Tilgung oder nicht widmungsgemäßer Verwendung).