Ausübungsbefugnis
Sportkletterlehrerinnen bzw. Sportkletterlehrer sind Personen, die zu Erwerbszwecken selbständig Personen bei seilfreiem Klettern in Absprunghöhe (Bouldern), beim gesicherten Klettern an künstlichen Kletteranlagen sowie beim gesicherten Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels führen, begleiten oder unterrichten.