Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Verwaltung
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Dienststellen
    • Pflegeanbieter
    • Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen
    • Mobile Pflege- und Betreuungsdienste
    • Betreutes Wohnen
    • Tagesbetreuung
    • Landesamtsdirektion
    • A1 Organisation und Informationstechnik
    • A2 Zentrale Dienste
    • A3 Verfassung und Inneres
    • A4 Finanzen
    • A5 Personal
    • A6 Bildung und Gesellschaft
    • A7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau
    • A8 Gesundheit und Pflege
    • A9 Kultur, Europa, Sport
    • A10 Land- und Forstwirtschaft
    • A11 Soziales, Arbeit und Integration
    • A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
    • A13 Umwelt und Raumordnung
    • A14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
    • A15 Energie, Wohnbau, Technik
    • A16 Verkehr und Landeshochbau
    • A17 Landes- und Regionalentwicklung
    • Agrarbezirksbehörde für Steiermark
    • Baubezirksleitungen
  • Bezirks­hauptmannschaften
    • BH Bruck-Mürzzuschlag
    • BH Deutschlandsberg
    • BH Graz Umgebung
    • BH Hartberg-Fürstenfeld
    • BH Leibnitz
    • BH Leoben
    • BH Liezen
    • BH Murau
    • BH Murtal
    • BH Südoststeiermark
    • BH Voitsberg
    • BH Weiz
  • Leitbild
  • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge
    • Jobportal
    • Lehre beim Land Steiermark
    • Versteigerung von Fahrzeugen und Geräten.
  • Themen
    • Bauen / Wohnen / Energie
    • Bildung / Kultur
    • Dokumente / Ausweise
    • Europa / International
    • Familie / Generationen
    • Verkehr / Freizeit
    • Gesundheit / Pflege
    • Landwirtschaft / Umwelt / Klima
    • Aufenthalt / Sicherheit
    • Menschen mit Behinderung
    • Soziales und Notfälle
    • Wirtschaft / Tourismus
  • Politik
    • Landesregierung
    • Landtag
  1. Sie sind hier:
  2. Verwaltung
  3. Dienststellen
  4. A8 Gesundheit und Pflege
  5. Referat Pflegemanagement
  6. Pflegeanbieter
  7. Betreutes Wohnen
  • Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen
  • Mobile Pflege- und Betreuungsdienste
  • Betreutes Wohnen
  • Tagesbetreuung
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback verschicken

Betreutes Wohnen - Dienstleistungsanbieter

Allgemeines zum „Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren“

Allgemeines zum „Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren“
© istock

Die vom Land Steiermark geförderter Versorgungsform „Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" soll Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und eine eigenständige Lebensführung in einer barrierefreien Wohnung ermöglichen bzw. fördern. Diese Wohnform stellt eine Kombination aus einer altersgerechten Wohnsituation und einer konkreten Betreuungsleistung (Grundleistung) dar. Durch Ermöglichung sozialer Kontakte wird die Lebensqualität im Alter verbessert und durch Förderung der Selbstständigkeit eine Heimunterbringung hinausgezögert. Das Ziel ist ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung. „Betreutes Wohnen für SeniorInnen und Senioren" ist eine Wohnform für ältere Menschen im Rahmen eines Mietverhältnisses. Vertragspartner des Landes sind die Gemeinden.

Im Bereich der Betreuung wurde seitens des Landes Steiermark, Referat Pflegemanagement, die Richtlinie für „Betreutes Wohnen für SeniorInnen und Senioren" entwickelt, um eine qualitative, gute und einheitlich strukturierte Versorgung älterer Menschen landesweit durch professionelle Betreuungsleistungen zu erreichen.

Das Versorgungsangebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren. Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht dabei aber nicht im Vordergrund. Das barrierefreie Wohnen wird durch eine Betreuungsleistung (Grundleistung) ergänzt, welche darauf abzielt, dass das im Alter stärker werdende Bedürfnis nach Sicherheit und die Organisation der bedarfsgerechten Hilfe unterstützt werden. In allen Wohnungen sind die technischen Voraussetzungen für ein Notruftelefon vorzusehen.

Die Richtlinie definiert die zu erfüllenden Kriterien für diese Versorgungsform und wurde durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirksamkeit ab 01.01.2025 in Kraft gesetzt.

Die Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren finden Sie hier =>

Kosten

Verrechnungsvertrag mit dem Land Steiermark

Bestehende Einrichtungen

Rechtsgrundlagen und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie