Bildungs- und Berufsorientierung
Einleitung
In der Steiermark ist Berufsorientierung als lebensbegleitender, qualitätsgesicherter Prozess strukturell so verankert, dass alle Menschen berufliche Entscheidungen auf Basis ihrer Potentiale und mit Bedacht auf die jeweiligen Rahmenbedingungen gezielt treffen und ihre Talente und Fertigkeiten systematisch und gezielt (weiter)entwickeln können und damit sowohl die eigene Existenz als auch den Standort und Lebensraum Steiermark nachhaltig sichern. Angebote zur Bildungs- und Berufsorientierung leisten auf Basis dieser Grundsätze einen Beitrag zu reflektierten Bildungs- und Berufsentscheidungen.
Die Förderkriterien folgen den Prinzipien von Transparenz, Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit und sollen den AnbieterInnen der Bildungs- und Berufsorientierung in der Steiermark eine längerfristige Planungsperspektive ermöglichen.
Informationen rund um die Strategie für Bildungs- und Berufsorientierung finden Sie unter: www.bildungs-und-berufsorientierung.steiermark.at.
- Alle in der Steiermark lebenden Menschen können auf ein bedarfsgerechtes, zielgruppenspezifisch abgestimmtes Angebot zur beruflichen Orientierung zugreifen.
- Ein systematisierter Planungs-, Umsetzungs- und Evaluierungsprozess gewährleitstet ein zielgerichtetes Vorgehen zur Entwicklung und nachhaltigen Umsetzung der BBO in der Steiermark.
- Der Zugang zu den Angeboten der Berufsorientierung ist in allen Lebensphasen möglich und erwünscht. Mit einer lebensbegleitenden beruflichen Orientierung wird/werden einer sich rasch verändernden Arbeitswelt Rechnung getragen und zukünftige Entwicklungen antizipiert.
- Bildungs- und Berufsorientierung ist ein Schnittstellenthema in allen Politikbereichen. Die Angebote zur Berufsorientierung in der Steiermark basieren auf allen Ebenen.
- Berufliche Orientierung in der Steiermark orientiert sich am Ziel der Chancengleichheit und bearbeitet im Rahmen einer Gleichstellungspolitik aktiv einschränkende Faktoren für die Berufswahl (Alter, sozioökonomischer Hintergrund, soziokulturelle Zuschreibungen,...).
- Berufliche Orientierung in der Steiermark positioniert Berufstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung für Mädchen und Burschen bzw. Frauen und Männer als gleichermaßen bedeutend. Berufliche Orientierung in der Steiermark ermöglicht eine Ausbildungs- und Berufswahl jenseits herkömmlicher Geschlechterzuschreibungen und gewährleistet der Steiermark die Nutzung aller Potentiale.
Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen
Personal- und Sachkosten im Rahmen von Projekten, Initiativen und Veranstaltungen von Institutionen und AnbieterInnen mit Standort Steiermark bzw. mit regelmäßigem Angebot in der Steiermark in den Bereichen Information, Beratung, Orientierung und Begleitung/Förderung, die der Verwirklichung der Ziele und Prinzipien der Landesstrategie dienen.
Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Fachabteilung Gesellschaft gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen in Bezug auf die Strategische Ausrichtung und Entwicklungsperspektiven der Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens in der Steiermark ( LLL-Strategie 2022).
Angebote, die den Zielen und Prinzipien der BBO-Strategie des Landes bzw. der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark im Bereich Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen in Bezug auf die Strategische Ausrichtung und Entwicklungs- perspektiven der Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens in der Steiermark ( LLL-Strategie 2022) nicht entsprechen,
- nicht fristgerechte Antragstellung,
- nicht berücksichtigt werden Förderungsansuchen für:
- die allgemeine Tätigkeit und die dafür notwendigen Strukturen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung/Weiterbildung, bei denen aufgrund ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig hervorgeht, dass sie die Aufgabe der Erwachsenenbildung ohne eine Förderung im Sinne dieser Richtlinie nachhaltig erfüllen können,
- Vorhaben, die den Zielsetzungen nicht entsprechen und die den Grundsätzen nicht zuarbeiten,
- Maßnahmen, die der innerbetrieblichen, der beruflichen, schulischen sowie tertiären Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,
- Leistungen, die im Rahmen des formellen schulischen Bildungssystems erbracht werden,
- Vorhaben, in denen Heilslehren verbreitet werden, Propaganda und Agitation stattfinden, die auf Mitgliederwerbung für politische, religiöse und andere ideologische Gruppierungen abzielen, die der parteipolitischen Werbung, der Werbung für Religionsgemeinschaften oder der Arbeit in diesen Bereichen dienen,
- antidemokratische, sexistische, rassistische oder andere Menschengruppen diskriminierende Angebote.
gemäß unserer Einreichfristen bzw. unter Förderungsunterlagen finden sie das aktuelle Ansuchen und weitere wichtige Unterlagen zum downloaden.