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Schulassistenz - StSchAG

Aktuelles

Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet mit 31. März 2026.

Die Früh- und Ferienbetreuung fällt nicht in den Anwendungsbereich des Steiermärkischen Schulassistenzgesetzes.


Allgemeine Information zum StSchAG 2023

 Informations-Folder für Schulassistenz.

Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
Der Anspruch umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden Leistungen oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen).

Der Antrag auf Beistellung von Schulassistenz ist von den Eltern (Erziehungsberechtigten), gegebenenfalls den volljährigen Schülerinnen und Schülern, vorzugsweise im Rahmen der Aufnahme in die jeweilige Schule bei der Schulleitung einzubringen.

Zur Beschleunigung des Verfahrens ersuchen wir, den Anträgen bereits vorhandene Befunde und Gutachten, Pflegegeldbescheide, Nachweise (erhöhte) Familienbeihilfe, Nachweise über bestehende Förderungsleistungen, Verordnungsscheine, Therapien, IHB-Gutachten, sonstige Beilagen, etc. anzuschließen.

Wenn ein Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft (Magistrat Graz) gemäß § 7 Steiermärkisches Behindertengesetz (Hilfe zur Erziehung und Schulbildung) und/oder gemäß § 35a Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz (pflegerisch-helfende Leistungen bei einem körperlichen Betreuungsbedarf) vorliegt, wird gebeten, diesen ebenfalls vorzulegen.

Die Schulleitung bringt den Antrag online samt den vorhandenen Unterlagen bei der Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein, die mit Bescheid entscheidet, ob ein Anspruch auf Schulassistenz besteht. Gegen diesen Bescheid kann eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark gerichtet werden.

Die Frist für die Antragstellung endet am 31. März für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Danach steht das Onlineformular für das jeweilige Schuljahr nicht mehr zur Verfügung.

In begründeten Ausnahmefällen können Anträge auch außerhalb des genannten Zeitraumes gestellt werden.


Rechtliche Grundlagen:

  •  Steiermärkisches Schulassistenzgesetz (StSchAG 2023)
  •  Schulassistenz-Durchführungsverordnung (StSchAG-DVO)

Ansprechpersonen

Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at

Mag.a Frederika Ferrari
+43 (316) 877-2109

Daniela Gugimaier
+43 (316) 877-6395

Ernst Kahr 
+43 (316) 877-3687

Elias Reisenhofer
+43 (316) 877-6394

Mag.a Elsa Riedlsperger
+43 (316) 877-4315

Tamara Spelec 
+43 (316) 877-6527

David Stelzl
+43 (316) 877-6497

 

Links

  • Assistenzpersonal für Schüler*innen - Nachreichung von Unterlagen
  • Assistenzpersonal für Schüler*innen - Aufstellung der Kosten
  • Assistenzpersonal für Schüler*innen - Antrag für das Schuljahr 2026/27

Dokumente

  • StSchAG 2026/27 Erhebungsbogen - Beilage für Schüler
  • StSchAG 2026/27 Erhebungsbogen - Schule
  • Formblatt A - Aufstellung der Kosten nach Schulen gemäß StSchAG
  • Formblatt B - Aufstellung der Kosten gemäß §35a StPEG
  • Formblatt C - Aufstellung betreute Kinder
  • Formblatt D - Aufstellung der Kosten für Schulveranstaltungen

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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