Schulassistenz - StSchAG 2023
Zuerkennung von Bedarfen für Schulassistenz ab dem Schuljahr 2024/2025 nach dem Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023, LGBl. Nr. 1/2024, i.d.g.F.
Schülerinnen und Schüler haben beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 Anspruch auf Schulassistenz im Rahmen des Unterrichts und des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.
Der Anspruch umfasst die bedarfsgerechte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf nach medizinisch-pflegenden, pflegerisch-helfenden Leistungen oder sonstigen Bedarfen (ausgenommen pädagogische Leistungen).
Der Antrag auf Beistellung von Schulassistenz ist von den Eltern (Erziehungsberechtigten), gegebenenfalls den volljährigen Schülerinnen und Schülern, bei Aufnahme in die jeweilige Schule bei der Schule einzubringen.
Den Anträgen sollen nach Möglichkeit bereits vorhandene Befunde und Gutachten, Pflegegeldbescheid, Nachweis (erhöhte) Familienbeihilfe, Nachweise über bestehende Förderungsleistungen, Verordnungsscheine, Therapien, IHB-Gutachten, sonstige Beilagen, etc. angeschlossen werden.
Auf Zuerkennung einer Schulassistenz entscheidet die Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid. Das Assistenzpersonal wird von der jeweiligen Schulsitzgemeinde zur Verfügung gestellt.
Der nebenstehende Link enthält das Formblatt betreffend Ansuchen um Zuerkennung von Bedarfen für Schulassistenz.
Ansprechpartner*innen
Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Ferrari Frederika, Mag.
Telefon: +43 (316) 877-2109
Kahr Ernst
Telefon: +43 (316) 877-3687
Riedlsperger Elsa, Mag.
Telefon: +43 (316) 877-4315
Spelec Tamara
Telefon: +43 (316) 877-6527