Administratives Assistenzpersonal an APS

Administrative Assistenzen sollen die Schulleitungen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen von Verwaltungsarbeiten entlasten. Die jeweilige Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter stellt die Assistenzkräfte ein. Die monatliche Erhebung der Personalkosten, die Datenbereitstellung für den Bund sowie die Verrechnung zwischen den Kostenträgern erfolgt durch die Landesverwaltung. Die Personalkosten werden nach einem Schlüssel zwischen Bund, Land und Schulgemeinden geteilt.
Das Webformular für den Upload der monatlich zu übermittelnden
Bruttolohnmeldungen und
Datenerhebungsblätter und den Download beider Dokumente finden Sie nach Klick auf „i" rechts oben.
Der Call für die Förderung von administrativem Assistenzpersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2025/26
Der Bund ersetzt gemäß § 6 Abs. 9 FAG 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, in der geltenden Fassung, ab 1. September 2023 zur Entlastung des Lehrpersonals von administrativen Aufgaben den Ländern von den Kosten der Bereitstellung der administrativen Assistenzen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen 66,67 % (Aktivitätsbezüge), höchstens jedoch 15 Millionen Euro pro Schuljahr. Der Anteil der einzelnen Länder an diesem Höchstbetrag richtet sich nach der Volkszahl.
Die näheren Bestimmungen über die Kontrolle und Abrechnung wurden vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Anhörung der Länder durch die AdminAss-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 257/2023, erlassen.
Der verbleibende Kostenanteil von rund 33,33 % kann vom Land Steiermark im Ausmaß von 50 % bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ersetzt werden.
Für die Vergabe der Bundes- und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen.
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Der Call für die Förderung von administrativem Assistenzpersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2025/26 ist für den Zeitraum
vom 30. Juni 2025 (ab 0.00 Uhr) bis 13. Juli 2025 (bis 23:59:59) festgelegt.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist an die E-Mail-Adresse
call-adminass@stmk.gv.at zu übersenden.
Sollten Sie am Tag der Einbringung keine Eingangsbestätigung erhalten, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpersonen oder schreiben Sie ein E-Mail an pflichtschulen@stmk.gv.at.
Die Eingangsbestätigung beweist den erfolgreichen Eingang Ihres Antrages!
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, zu den anerkennungsfähigen Kosten, zur Förderungshöhe und zu den notwendigen Datenübermittlungen sind in der Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen für Administratives Unterstützungspersonal an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen gemäß § 6 Abs. 9 FAG und der AdminAss-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 257/2023, für das Schuljahr 2025/26 (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 05. Juni 2025, GZ: ABT06-183000/2020-1698) geregelt.
Ansprechpersonen
Riedlsperger Elsa, Mag.
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-4315
Antonia Schreiber
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-2097