Informationen für Eltern/ Erziehungsberechtigte

Betreuungsvielfalt in der Steiermark

Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Fällt der dritte Geburtstag in das laufende Kinderbetreuungsjahr, kann die Einrichtung bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres besucht werden.

 

Kindergärten und Heilpädagogische Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Erreichung der Schulpflicht.

 

Horte und Heilpädagogische Horte sind nicht beitragsfreie Einrichtungen für schulpflichtige Kinder. Es kann um finanzielle Unterstützung angesucht werden.

 

Kinderhäuser sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensmonat bis zur Beendigung der Schulpflicht.

 

Alterserweiterte Gruppen sind Einrichtungen für Kinder im Alter von 18 Monaten bis zum Ende der Volksschulzeit. 

Tagesmütter/Tagesväter sind Personen, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längsten bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen.

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