Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe

Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind/er regelmäßig eine Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe.

Für Kinder, für die die Erhalterin/der Erhalter einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung bzw. die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber einer Tagesmutter/eines Tagesvaters bereits einen Sozialstaffel-Beitragsersatz gemäß den §§ 9 und 10 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 94/2019 in der jeweils geltenden Fassung, unter Einhaltung der vom Land Steiermark vorgegebenen Sozialstaffel bezieht, kann keine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe gewährt werden.

AnsprechpartnerInnen:

Doller Sabine

  EMail: kin@stmk.gv.at
     Telefon: +43 (316) 877-2187
     Fax: +43 (316) 877-2136

 

Raithofer Patricia

     Telefon: +43 (316) 877-4264
     Fax: +43 (316) 877-2136

 

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).