Regionaler Kontenplan
Die Gemeindeaufsicht Steiermark hat als Serviceleistung einen „regionalen Kontenplan für die Gemeindeebene der Steiermark" erarbeitet.
Die Gemeindeaufsicht Steiermark ersucht die steirischen Städte und Gemeinden diesen regionalen Kontenplan zu beachten. Durch die Umsetzung dieses Kontenplans können gegebenenfalls zeitaufwendige Zusatzerhebungen zur Datenlieferung auf Basis der GemFin20-Anwendung (Gemeindedatenschnittstelle der Statistik Austria Version 5.5; kurz GHD) vermieden werden. Darüber hinaus werden bestimmte Sachverhalte auf der Gemeindeebene der Steiermark transparent und nachvollziehbar dargestellt.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird folgender regionaler Kontenplan festgelegt. Gleichzeitig wird eine Übersicht über die Änderungen im regionalen Kontenplan 2024 gegenüber dem regionalen Kontenplan 2023 zur Verfügung gestellt.
Regionaler Kontenplan_Steiermark 2024 (20.11.2023)
Regionaler Kontenplan_2024_Kontenbeschreibungen (23.10.2023)
Der Ansatzplan für die Sozialhilfeverbände des Landes Steiermark für das Haushaltsjahr 2023 wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 nicht abgeändert und gilt daher der seit 22.10.2021 veröffentliche Ansatzplan auch für das Haushaltsjahr 2023.
Ansatzplan der Sozialhilfeverbände Steiermark (22.10.2021)
Zur Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit werden in der Folge die Kontenpläne für vergangene Haushaltsjahre, soweit sich etwas geändert hat, veröffentlicht:
bisherige Konten- und Ansatzpläne:
Regionaler Kontenplan_Steiermark 2023 (12.01.2023)
Regionaler Kontenplan_2023_Kontenbeschreibungen (12.01.2023)
Regionaler Kontenplan_Steiermark 2022 (22.10.2021)
Regionaler Kontenplan_2022_Kontenbeschreibungen (22.10.2021)
Regionaler Kontenplan_Steiermark 2021 (12.11.2020)
Ansatzplan der Sozialhilfeverbände Steiermark (15.11.2019)
Regionaler Kontenplan Steiermark 2020 (11.11.2019)